Klar. Fair. Verbindlich.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen — transparente Regeln für eine starke Partnerschaft und eine faire Zusammenarbeit.

Content Creators Agency
Petersen Digital Solutions
(Einzelunternehmen, auftretend als „Content Creators Agency")
Carsten Petersen
Im Sträßchen 14
40789 Monheim am Rhein
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Modern formuliert, rechtlich strukturiert und verständlich geschrieben — damit beide Seiten von Anfang an wissen, woran sie sind.
- §1
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Petersen Digital Solutions, Inhaber Carsten Petersen, auftretend unter dem Namen Content Creators Agency (nachfolgend „Agentur"), und ihren Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber") über die nachstehend beschriebenen Leistungen geschlossen werden.
(2) Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- §2
Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind kreative und strategische Dienstleistungen rund um Content-Produktion, Social-Media-Marketing und digitale Markenführung. Hierzu zählen insbesondere:
- Konzeption und Entwicklung von Content-Strategien
- Produktion von Reels, TikToks, Shorts, Imagevideos und Werbeanzeigen
- Erstellung von Social-Media-Inhalten und visuellen Assets
- Plattform- und Reichweitenoptimierung
- Community-Management und Performance-Analyse
- Beratung zu Markenpositionierung und Wachstumsstrategien
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Projektvertrag.
- §3
Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Agentur den Auftrag des Auftraggebers schriftlich, per E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung bestätigt.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
- §4
Leistungen der Agentur
(1) Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln ihres Fachs.
(2) Im Rahmen kreativer Leistungen schuldet die Agentur ein Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, wie etwa eine konkrete Reichweite, Klick-, Conversion- oder Umsatzzahl. Etwaige Prognosen oder Erfahrungswerte sind unverbindlich.
(3) Die Agentur ist berechtigt, geeignete Subunternehmer und freiberufliche Dienstleister mit der Erbringung der Leistung zu beauftragen. Eine vorherige Information des Auftraggebers ist hierfür nicht erforderlich.
(4) Soweit für die Leistungserbringung Drittanbieter-Plattformen, -Software oder Schnittstellen (z. B. Meta, TikTok, YouTube, Google) erforderlich sind, übernimmt die Agentur keine Haftung für deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang oder Richtlinienänderungen.
- §5
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt der Agentur sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:
- Logos, Markenrichtlinien sowie Bild- und Videomaterial
- Texte, Markenbotschaften, Produkt- und Unternehmensinformationen
- Zugänge zu relevanten Social-Media-Accounts und Tools
- Freigaben innerhalb der jeweils vereinbarten Fristen
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die für die Nutzung erforderlichen Rechte bestehen. Er stellt die Agentur insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
- §6
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zur Zahlung fällig.
(3) Bei umfangreichen oder mehrmonatigen Projekten ist die Agentur berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
(5) Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
- §7
Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Zusammenarbeit projektbasiert. Der Vertrag endet automatisch mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Bei mehrmonatigen oder laufenden Betreuungen gelten die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).
- §8
Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) An sämtlichen von der Agentur erstellten Werken, Konzepten, Texten, Designs, Videos, Grafiken und sonstigen Inhalten („Werke") verbleiben die Urheberrechte bei der Agentur bzw. bei den jeweiligen Urhebern.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Auftraggeber an den final freigegebenen Werken die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte für sämtliche bekannten Nutzungsarten ein.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Auftraggeber zur Nutzung der Werke nicht berechtigt. Eine vorzeitige Veröffentlichung gilt als wesentliche Vertragsverletzung.
(4) Die Agentur bleibt berechtigt, die erstellten Werke zu Eigenwerbungszwecken — insbesondere im Portfolio, in Showreels, auf Social Media und in Referenzlisten — zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich in Textform anders vereinbart.
(5) An Konzept-Skizzen, Entwürfen und nicht freigegebenen Arbeitsständen werden keine Nutzungsrechte übertragen.
- §9
Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Zahlen und interne Prozesse — strikt vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zeitlich unbegrenzt fort.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, ohne Verschulden öffentlich werden oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.
- §10
Haftung
(1) Die Agentur haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist insgesamt auf die Höhe der im konkreten Projekt vereinbarten Nettovergütung der letzten zwölf Monate begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausbleibende Reichweite, ausbleibende Conversions oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und gesetzlichen Vertreter der Agentur.
- §11
Gewährleistung und Abnahme
(1) Soweit die Agentur Werkleistungen erbringt, hat der Auftraggeber das Werk innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel in Textform zu rügen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge oder erfolgt eine Nutzung bzw. Veröffentlichung des Werks, gilt das Werk als abgenommen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist die Agentur zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen.
(4) Subjektive Geschmacks- oder Stilempfindungen stellen keinen Mangel dar. Die Agentur stellt im Rahmen der vereinbarten Korrekturschleifen sicher, dass das Ergebnis den vereinbarten Vorgaben entspricht.
- §12
Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Agentur.
(3) Sofern die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
- §13
Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle der Telekommunikations- oder Energieversorgung sowie schwerwiegende Plattformstörungen — entbinden die Agentur für ihre Dauer von der Leistungspflicht.
(2) Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Beide Parteien werden sich in solchen Fällen unverzüglich informieren und gemeinsam eine einvernehmliche Lösung suchen.
- §14
KI-gestützte Inhalte und Drittanbieter
(1) Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Tools und Drittanbieter-Software einzusetzen, um Konzeption, Produktion oder Optimierung effizient zu gestalten.
(2) Die finale kreative Verantwortung sowie die menschliche Qualitätskontrolle verbleiben stets bei der Agentur.
(3) Für die Verfügbarkeit, Performance und etwaige Richtlinienänderungen externer Plattformen und Dienste übernimmt die Agentur keine Gewähr.
- §15
Änderungen der Leistungen
(1) Die Agentur ist berechtigt, Leistungen weiterzuentwickeln, technische Abläufe anzupassen oder Workflows zu optimieren, sofern dies die vereinbarte Leistung in ihrem Kern nicht verändert und für den Auftraggeber zumutbar ist.
(2) Wesentliche Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang bedürfen der gemeinsamen Vereinbarung in Textform.
- §16
Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(3) Eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- §17
Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist — sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Monheim am Rhein bzw. das für diesen Ort sachlich zuständige Gericht.
Stand: 28.05.2026 · Content Creators Agency
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